Kreditkarten mit Pfändungsschutzkonto

Geld geschützt durch ein Schloss

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Das P-Konto gibt es schon länger – doch der Pfändungsschutz kann ab dem 01.01.2012 nur noch auf diesem Konto wirksam beansprucht werden.

Was ist ein P-Konto?

Über ein P-Konto erhält ein Verbraucher einen Pfändungsschutz. Der Gang zum zuständigen Gericht erübrigt sich. Damit sorgt das P-Konto für die einfachere Abwicklung im Falle einer Pfändung und entlastet die Arbeit der Gerichte.
Bankkunden, die bereits ein gepfändetes Konto haben oder wenn eine Pfändung droht, sollten unbedingt die Umstellung des Girokontos in ein P-Konto bei der kontoführenden Bank beantragen.

Was ändert sich ab dem 01.01.2012?

Bisher war es möglich, innerhalb von 14 Tagen nach Geldeingang auch Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Kindergeld und weitere soziale Hilfeleistungen bei einem bereits gepfändeten Konto abzuheben. Dies ist ab dem 01.01.2012 definitiv nicht mehr möglich. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde bereits beschlossen.

Pfändungsschutz gibt es ab dem 01.01.2012 nur noch über ein P-Konto. Jedes Konto kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, ein P-Konto zu führen. Die Ablehnung seitens der Bank, das laufende Konto in ein P-Konto umzuwandeln, ist rechtswidrig.

Die Umstellung erfolgt relativ einfach und schnell. Die Kontonummer kann beibehalten werden. Auf einem P-Konto ist der Pfändungsfreibetrag sicher und kann im Gegensatz zu einem normalen Girokonto nicht von Gläubigern gepfändet werden.

Sollte ein höherer Betrag als der gesetzlich vorgesehene Freibetrag von der Pfändung freigestellt werden, so ist die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung bei der Bank erforderlich. Diese Bescheinigung kann von Sozialgerichten oder Rechtsanwälten ausgestellt werden.

Die Auszahlung von einem P-Konto ist im Rahmen des Freibetrages möglich. Sozialleistungen werden auch dann ausbezahlt, wenn das P-Konto überzogen ist.

Mit welchen Kosten ist das P-Konto verbunden?

Hinsichtlich der Gebührenordnung wurde vom Gesetzgeber nichts geregelt. Somit bestimmt jede Bank, welche Kontoführungsgebühr bei einem P-Konto dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Kontoführungsgebühren bei einem P-Konto deutlich höher sind als bei einem normalen Girokonto. Die Banken rechtfertigen dies mit dem höheren Verwaltungsaufwand. Einen Vergleich von Kreditkarten, die ein solches Pfändungsschutzkonto beinhalten oder ermöglichen, geben wir Ihnen nachfolgend an die Hand:


2 Antworten zu “Kreditkarten mit Pfändungsschutzkonto”

  1. Dr.thomas Genn sagt:

    Ich möchte eine Kreditkarte haben, die genau so geführt wird, wie ein P-Konto. Wo gibt eine solche Karte?



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