Sind Kreditkarten wirklich sicher?

Kreditkarte die durch eine Hand über einem Computer gehalten wird

© knipsit

Beim Bezahlen mit Kreditkarten kann sich der Karteninhaber auf umfangreiche Sicherungsmechanismen verlassen. Da heute die meisten Akzeptanzstellen Kreditkarten elektronisch einlesen und nicht mehr mit der „Belegratsche“ den Bezahlbeleg ausfüllen, erfolgt eine sofortige elektronische Autorisierung beim Karteninstitut.

Bei Bezahlungen im Internet ersetzt der dreistellige Sicherheitscode (Prüfziffern, Prüfnummer genannt), der sich auf der Rückseite der Karte im Unterschriftenfeld befindet, die Unterschrift des Karteninhabers. Zu den Sicherungsmechanismen, die von den Kartengesellschaften selbst angewendet werden, gehört beispielsweise die Prüfung, ob die Karte innerhalb weniger Stunden an zwei verschiedenen Orten in der Welt eingesetzt wurde. Beim geringsten Verdacht des Missbrauchs oder des gehäuften Auftretens von Reklamationen bei der gleichen Akzeptanzstelle tauschen die Kartengesellschaften die Karten sofort aus und leiten selbst entsprechende Nachforschungen ein.

Bei einem Schaden haftet der Karteninhaber maximal mit 50 Euro. Einige Kartenanbieter haben die Selbstbeteiligung sogar auf 0 Euro reduziert, wenn der Karteninhaber die Sicherheitsempfehlungen berücksichtigt hat. Dies ist zum Beispiel bei der BarclayBank (BarclayCard) der Fall. Im Vergleich mit der Maestro-Zahlkarte (den meisten als EC-Kartebekannt), ist diese Beschränkung der Kostenbeteiligung des Kunden ein wichtiges Plus, da bei Maestro-Karten die Versicherung den Schaden erst ab dem Zeitpunkt der Sperrung übernimmt. Wurde in der Zeitspanne zwischen dem Kartenverlust und der Sperrweiterleitung bereits Geld mit der Maestro-Karte abgehoben, bleibt der Karteninhaber meist auf dem gesamten Verlust sitzen, da die Bank von Fahrlässigkeit ausgeht. Als wichtigste Regel gilt: niemals dürfen Zahl- oder Kreditkarten zusammen mit der PIN aufbewahrt werden. Die Karte darf auch niemals in einem Auto liegengelassen werden.

Tipps für die Kreditkarten-Sicherheit

Bei Kreditkarten-Zahlungen sollte die Karte immer im Blickfeld des Karteninhabers verbleiben. In vielen Restaurants bringt der Kellner das Lesegerät an den Tisch. Vorsichtig sollte man sein, wenn der Kellner mit der Karte in ein Hinterzimmer geht. Hier besteht die Gefahr, dass die Daten der Kreditkarte kopiert werden.

Der Rechnungsbeleg ist immer vor der Unterzeichnung zu prüfen. Gerichte haben entschieden, dass mit der Unterschrift auf jeden Fall die Zahlung angewiesen wurde, auch wenn der Betrag fehlerhaft ist. Hat der Karteninhaber hier zu viel bezahlt, kann er nur auf die Kulanz des Händlers hoffen.

Bei Bargeldabhebungen am Automaten ist die PIN (Geheimzahl) immer verdeckt einzugeben. Bei vielen Banken besteht bezüglich des Bargeldservices auch eine Begrenzung des täglichen bzw. monatlichen Verfügungsrahmens. Damit soll ein „Ausnutzen“ des kompletten Verfügungsrahmens verhindert werden.

Zu empfehlen ist auf jeden Fall die Prüfung der monatlichen Abrechnung. Meist kann nur innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungserstellung eine Buchung bzw. Transaktion reklamiert werden. Wird kein Betrag reklamiert und damit die Abrechnung anerkannt, besteht kaum noch eine Möglichkeit, eine falsche Buchung zu stornieren.

Für die Sperrung der Kreditkarte bieten alle Kartengesellschaften eine kostenlose Hotline an, die rund um die Uhr weltweit erreichbar ist. Die Kartensperre ist dann sofort technisch wirksam. Auf Urlaubsreisen sollte man deshalb die Telefon-Hotline und die Kreditkartennummer notiert haben, um die Sperrung der Kreditkarte unverzüglich vornehmen zu können. Entsprechende Nummern finden Sie hier: Rufnummern zur Kreditkartensperrung.


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