Die Regeln im Zahlungsverkehr – Nicht immer gehen „große“ Scheine

© HansUntch

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Wer mit Bargeld zahlen möchte statt EC-Karte oder mit Kreditkarte, der muss immer wieder auch darauf achten, ob die Geldscheine an der Zahlungsstelle angenommen werden. Darauf wies jetzt auch der Bundesverband deutscher Banken hin. Zwar sind Euro-Banknoten vom Gesetz her Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe, doch es gibt auch ein Aber. Bei großen Scheinen gibt es nämlich Einschränkungen. Hier können die Annahmestellen, wie zum Beispiel kleinere Geschäfte des Lebensmittelhandels oder auch Tankstellen, die Annahme von größeren Geldscheinen wie beispielsweise 200 Euro oder 500 Euro ablehnen.

Dies hat zwei Gründe. Auf der einen Seite müssten die Annahmestellen einen Bestand an Wechselgeld haben, der sonst unverhältnismäßig hoch sein würde, worauf der Bankenverband heute auch klar hinwies. Auf der anderen Seite würde es das entsprechende Geschäft finanziell stark schädigen, wenn sich herausstellen sollte, dass der 500er, mit dem gezahlt wurde, gar nicht echt ist, sondern eine Fälschung.

Dennoch kann diese Einschränkung der Annahme von Geldscheinen nicht willkürlich vorgenommen werden. Der BdB weist hier auf einen wesentlichen Punkt hin: „Der Händler oder Tankstellenbetreiber muss den Kunden auf diese Einschränkung gut sichtbar hinweisen.“ Und bietet in den meisten Fällen dann jedoch auch die Möglichkeit an, mit einer EC-Karte oder Kreditkarte zu bezahlen und so den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu nutzen. Einen Vergleich kostenloser Kreditkarten finden interessierte Leser auf unserer folgenden Seite:

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Der Bankenverband gibt im Rahmen der Regeln im Zahlungsverkehr auch noch eine wichtige Grundregel raus: Der Geldschein, der beim Bezahlen verwendet wird, sollte „möglichst“ in einem „angemessenen Verhältnis“ zu dem stehen, was man damit kauft, sei es eine Ware oder eine Dienstleistung. Als Beispiel nennt der BdB eine Autoreparatur. Hat die Rechnung für die Reparatur eine Höhe von 520 Euro, kann der Fahrzeughalter die Reparaturrechnung ohne mit der Wimper zu zucken mit einem 500er-Schein für den Anteil von 500 Euro bezahlen. Betragen die Kosten jedoch nur 65 Euro, braucht die Werkstatt den 500 Euro Schein nicht zu akzeptieren, wenn: „er dies – etwa durch einen Aushang an der Zapfsäule oder im Büro – deutlich bekannt gegeben hat.

Damit keine Probleme mit der Barzahlung aufkommen, empfehlen wir das Verwenden einer EC-Karte oder Kreditkarte. Hier kann problemlos gezahlt werden, mit einer Kreditkarte sogar bei gut 29 Millionen Akzeptanzstellen in aller Welt. Darüber hinaus gibt es dann keine Streitigkeiten wegen zu großer Scheine und auch das sonst immer im Geldbeutel störende Kleingeld fällt weg.

war ist es immer gut, auch Bargeld in der Tasche zu haben, für die Sonderfälle, die das Leben so mit sich bringt, wie ein benötigtes Taxi, wenn alle Busse und Bahnen schon weg sind, dennoch ist das Zahlen mit „Plastikkarte“ inzwischen so üblich geworden, dass Kreditkarten auch fast überall akzeptiert werden. In manchen Handelsläden werden sie zwar nicht angenommen, dafür gibt es jedoch oft dort im Laden selbst noch einen Geldautomaten, an dem Geld über die Kreditkarte oder die EC-Karte abgehoben werden kann. Gerade bei größeren Käufen erspart sich der Kunde so das Mitnehmen von größeren Beträgen.

Im Übrigen ist es heute auch für Menschen mit schlechter Bonität möglich, auf Kreditkarten als Zahlungsmittel zurückzugreifen, wie unser Vergleich der immer zahlreicher angebotenen Prepaid-Kreditkarten ohne Schufa zeigt.

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