Chargeback
Sind auf der Kreditkartenabrechnung ein oder auch mehrere Postionen bzw. Zahlungen aufgelistet, die nicht vom Kunden getätigt wurden, so hat dieser die Möglichkeit, einzelne Buchungen zu stornieren und den jeweiligen Betrag zurückbuchen zu lassen.
Wenn man also eine Belastung auf seiner Kreditkartenabrechnung entdeckt, die nicht von einem selbst getätigt wurde, kann man einen Chargeback veranlassen.
Die Buchung wird innerhalb weniger Tage storniert und der Betrag dem Karteninhaber gutgeschrieben.
Die Kreditkartengesellschaft tritt danach mit dem Zahlungsempfänger in Kontakt, um zu überprüfen, ob die Zahlung berechtigt war oder nicht. Aufgrund des hohen Aufwandes fallen nicht ganz unerhebliche Chargeback-Gebühren an, die stets dem Zahlungsempfänger in Rechnung gestellt werden.
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